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   BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79   

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BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79 (https://dejure.org/1980,17377)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1980 - 2 AZR 844/79 (https://dejure.org/1980,17377)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1980 - 2 AZR 844/79 (https://dejure.org/1980,17377)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.11.1971 - 4 AZB 29/71

    Bezeichnung des Urteils - Berufung - Bezeichnung des Gerichts

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    Sie berücksichtigt insbesondere nicht die grundlegende Entscheidung des Vierten Senats vom 1. November 1971 (AP Nr. 16 zu § 518 ZPO), der sich der Zweite Senat im Grundsatz bereits in der vom Landesarbeitsgericht angezogenen Entscheidung vom 5. Juli 1976 (aaO) für den vorliegenden Fall einer nicht richtigen Angabe des Gerichts, gegen dessen Entscheidung sich das Rechtsmittel richtet, angeschlossen hat.

    1. Der Vierte Senat hat in der Entscheidung AP Nr. 16 zu § 518 ZPO (mit zust. Anm. v. Mes) im Anschluß an die 6.

    Schon der Vierte Senat hat in seinem Beschluß vom 1. November 1971 (AP Nr. 16 zu § 518 ZPO) zutreffend darauf hingewiesen, es komme nicht darauf an, ob üblicherweise erst nach Eingang der Berufungsbegründungsschrift terminiert werde und deswegen für die Parteien keine Verzögerung des Rechtsstreits eingetreten sei.

  • BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77

    Berufungsschrift - Rechtsmittelgegner - Ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    Das beruhe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 5. Juli 1976 [AP Nr. 35 zu § 518 ZPO] und vom 9. März 1978 [AP Nr. 41 zu § 518 ZPO]) auf der Erwägung, daß der Rechtsmittelgegner unverzüglich nach Ablauf der Berufungsfrist Klarheit darüber haben solle, ob das 5.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob aus der von der Revisionsbeklagten angezogenen Entscheidung des Dritten Senats vom 9. März 1978 (AP Nr. 41 zu § 518 ZPO) abzu leiten ist, die Berufungsschrift diene in erster Linie dazu, dem Rechtsmittelgegner Gewißheit darüber zu verschaffen, welches Urteil mit einem Rechtsmittel angegriffen werde.

  • BAG, 05.12.1974 - 3 AZR 137/74

    Berufungsschrift - Gericht des anzufechtende Urteil - Unrichtige Angabe - Ablauf

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    2. Zuzustimmen ist auch der Entscheidung des Dritten Senats vom 5. Dezember 1974 (AP Nr. 26 zu § 518 ZPO).

    Ein Rechtsanwalt muß eine Rechtsmittelschrift vor Unterzeichnung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit über prüfen (BGH LM Nr. 37 zu § 232 ZPO; LM Nr. 4 zu § 233 ZPO und LM Nr. 2 zu § 553 ZPO; BAG 25, 55 = AP Nr. 18 zu § 518 ZPO und AP Nr. 26 zu § 518 ZPO [zu II 4 b der Gründe]).

  • BAG, 05.07.1976 - 2 AZR 385/75

    Berufung - Ausreichende Bezeichung des angefochtenen Urteils - Ladungsfähige

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    Das beruhe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 5. Juli 1976 [AP Nr. 35 zu § 518 ZPO] und vom 9. März 1978 [AP Nr. 41 zu § 518 ZPO]) auf der Erwägung, daß der Rechtsmittelgegner unverzüglich nach Ablauf der Berufungsfrist Klarheit darüber haben solle, ob das 5.

    Diese Grundsätze hat der Senat entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts und der Revisionsbeklagten in seinem Urteil vom 5. Juli 1976 (AP Nr. 35 zu § 518 ZPO) nicht aufgegeben, soweit es um die Angabe des richtigen Gerichts geht.

  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    1. Da das Landesarbeitsgericht - von seinem Standpunkt aus zutreffend - das Wiedereinsetzungsgesuch der Beklagten für entbehrlich gehalten hat, ist das Revisionsgericht berufen, die Entscheidung über diesen Antrag nachzuholen (vgl. BGHZ 7, 280; BAG AP Nr. 1 zu § 184 ZPO [zu 2 a der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 191 ZPO [zu 3 der Gründe] und AP Nr. 3 zu § 236 ZPO; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 237 Anm. A II).
  • BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72

    Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    Ein Rechtsanwalt muß eine Rechtsmittelschrift vor Unterzeichnung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit über prüfen (BGH LM Nr. 37 zu § 232 ZPO; LM Nr. 4 zu § 233 ZPO und LM Nr. 2 zu § 553 ZPO; BAG 25, 55 = AP Nr. 18 zu § 518 ZPO und AP Nr. 26 zu § 518 ZPO [zu II 4 b der Gründe]).
  • BAG, 18.12.1969 - 5 AZR 121/69

    Angaben in Zustellungsurkunde - Unterschrift des Zustellungsbeamten - Inhalt der

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    1. Da das Landesarbeitsgericht - von seinem Standpunkt aus zutreffend - das Wiedereinsetzungsgesuch der Beklagten für entbehrlich gehalten hat, ist das Revisionsgericht berufen, die Entscheidung über diesen Antrag nachzuholen (vgl. BGHZ 7, 280; BAG AP Nr. 1 zu § 184 ZPO [zu 2 a der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 191 ZPO [zu 3 der Gründe] und AP Nr. 3 zu § 236 ZPO; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 237 Anm. A II).
  • RG, 12.05.1934 - V B 10/34

    Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung

    Auszug aus BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
    Die Prozeßhandlung der Berufungseinlegung sei damit inhaltlich eindeutig, so daß eine Auslegung oder Berichtigung der Berufung ebenso wie eine Umdeutung der gegenstandslosen Berufung entsprechend § 140 BGB ausscheide (vgl. ferner Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 518 Anm. B 1 c; RGZ 144, 314 bis 315 und BGH LM Nr. 7 zu § 518 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und

    Für das Berufungsgericht war bei Ablauf der Berufungsfrist nicht zweifelhaft, welches Urteil angefochten werden sollte (vgl. hierzu ebenfalls BGH vom 11.01.2006 a. a. O. sowie BAG vom 24.04.1980 - 2 AZR 844/79, juris; BAG vom 13.10.1982 - 5 AZB 17/82, juris), denn bereits dem Original der Berufung vom 05.03.2010 war das angefochtene Urteil als Anlage beigefügt und die Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts hat dementsprechend ausweislich Bl. 88 der Gerichtsakten am 05.03.2010 die Akten des Arbeitsgerichts Düsseldorf zum zutreffenden Aktenzeichen 8 Ca 5878/09 angefordert.
  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Insoweit war die versehentlich falsche Angabe des Aktenzeichens unschädlich, weil das Berufungsgericht anhand der im übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Berufungsschrift nicht gehindert war, seine prozessvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (vgl. BAG, Urteile vom 24. April 1980 - 2 AZR 844/79 - JURIS und vom 5. Juli 1976 - 2 AZR 385/75 - AP Nr. 35 zu § 518 ZPO sowie Beschluss vom 12. März 1982 - 7 AZB 19/81 - JURIS).
  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 454/10

    Zulässigkeit der Berufung

    Notwendig ist demnach, dass aufgrund der Angaben in der Rechtsmittelschrift oder sonstiger Angaben innerhalb der Berufungsfrist die Identität des angefochtenen Urteils unzweifelhaft feststeht (BAG 27. August 1996 - 8 AZB 14/96 - zu II 2 a der Gründe, NZA 1997, 456; 13. Oktober 1982 - 5 AZB 17/82 - zu II 1 der Gründe; 12. März 1982 - 7 AZB 19/81 - zu II 1 der Gründe; 24. April 1980 - 2 AZR 844/79 - zu II der Gründe; BGH 11. Januar 2006 - XII ZB 27/04 - Rn. 6 ff., BGHZ 165, 371; 24. April 2003 - III ZB 94/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2003, 1950; GMP/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 64 Rn. 69; Zöller/Heßler ZPO 28. Aufl. § 519 Rn. 30) .
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